Kanzeleiprofil

Als Fachkanzlei beraten und vertreten wir den gesamten Bereich Familienrecht, wie z. B.

  • Scheidungsverfahren
  • Unterhaltsregelungen
  • Fragen zur elterlichen Sorge
  • eheliches Vermögensrecht
  • Hausrat und Wohnung

Im Bereich Arbeitsrecht beraten wir überwiegend Arbeitnehmer, unter anderem bei der Arbeitsvertragsgestaltung, im Kündigungsschutz, bei Abmahnung und der Zeugnisgestaltung.

Weitere Schwerpunkte sind die Bereiche Zivil- und Verkehrsrecht, Forderungsbeitreibung sowie das Strafrecht.

Wir sind natürlich auch in anderen Rechtsgebieten für Sie tätig.

Unsere Vertretungsberechtigung vor allen Oberlandes-, Land- und Amtsgerichten ermöglicht eine bundesweite Vertretung.

Aufgrund meiner Qualifikation zum vereidigten Buchprüfer, verfüge ich über die rechtliche Kompetenz, neben der rechtlichen Betreuung unserer Mandanten auch Bilanzprüfungen durchzuführen und entsprechende Gutachten zu erstellen.